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Vareler Weg 24
27383 Scheeßel
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04263-936-0
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Online-Antrag: Amtliche Lagepläne
Pflichtfeld
Erstellung von Lageplänen
*
Einfache Lagepläne
Qualifizierte Lagepläne
Lieferung der Lagepläne zusätzlich digital?
ja
nein
Die zuständige Baugenehmigungsbehörde gibt Ihnen Auskunft darüber, welche Art von Lageplänen für Ihren Bauantrag benötigt werden.
Die Abgabe der Lagepläne ist auch digital möglich (DXF-Datei). Dadurch entstehen zusätzliche Kosten (siehe
Kostentabelle (PDF-Datei)
).
Bitte Lage des Baugrundstücks angeben:
Pflichtfeld
Katasterbezeichnung oder Adresse:
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Katasterbezeichnung
Adresse des Flurstücks
Gemeinde
Flur
Flurstück
Gemarkung
Straße/Hausnr.
PLZ
Ort
Antragssteller:
Antragsteller
Herr
Frau
Vorname
Pflichtfeld
Name
*
Firma
Pflichtfeld
Straße/Hausnr.
*
Pflichtfeld
PLZ
*
Pflichtfeld
Wohnort
*
Pflichtfeld
Telefon
*
Fax
Pflichtfeld
E-Mail
*
Kostenträger
Kostenträger
Antragsteller
Herr
Frau
Vorname
Name
Firma
Straße/Hausnr.
PLZ
Wohnort
Telefon
Fax
E-Mail
Lieferadresse
Lieferadresse
Antragsteller
Herr
Frau
Vorname
Name
Firma
Straße/Hausnr.
PLZ
Ort
Telefon
Fax
E-Mail
Pflichtfeld
Geplantes Bauvorhaben
*
Wohngebäude mit Nebengebäude
Wohnhaus
Wohnhauserweiterung
Wintergarten
Garage
Carport
Schuppen
Stall
Halle
Wochenendhaus
Sonstiges
Pflichtfeld
Wert des Bauvorhabens
*
-
bis 10.000 €
bis 50.000 €
bis 250.000 €
bis 500.000 €
bis 2.500.000 €
über 2.500.000 €
Pflichtfeld
Anzahl der Ausfertigungen
*
Auftrag Gebäudevermessung
Der Auftrag zur Durchführung der Gebäudevermessung gemäß § 7 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen wird ebenfalls erteilt.
Die Kosten entnehmen Sie bitte der
Kostentabelle (PDF-Datei)
hier.
Bei Veränderungen im Gebäudebestand sind die Eigentümer nach § 7 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen verpflichtet, die Vermessung der neuen oder veränderten Gebäude und die Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster zu veranlassen. Wenn Sie den Antrag auf Gebäudevermessung bei uns stellen, wird das zuständige Katasteramt von uns darüber informiert, dass die Gebäudevermessung Ihrerseits in Auftrag gegeben wurde. Sie müssen nichts weiter veranlassen. Die Gebäudevermessung werden wir nach Fertigstellung des Bauvorhabens bei nächster Gelegenheit vornehmen.