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Vareler Weg 24
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Online-Antrag: Amtliche Gebäudevermessung
Hiermit beantrage ich:
Eine amtliche Gebäudevermessung auf u.a. Grundstück:
Kostentabelle (PDF-Datei)
hier Bei Veränderungen im Gebäudebestand sind die Eigentümer nach § 7 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen verpflichtet, die Vermessung der neuen oder veränderten Gebäude und die Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster zu veranlassen. Wenn Sie den Antrag auf Gebäudevermessung bei uns stellen, wird das zuständige Katasteramt von uns darüber informiert, dass die Gebäudevermessung Ihrerseits in Auftrag gegeben wurde. Sie müssen nichts weiter veranlassen. Die Gebäudevermessung werden wir nach Fertigstellung des Bauvorhabens bei nächster Gelegenheit vornehmen.
Bitte Flurstücksinformationen angeben:
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Katasterbezeichnung
Adresse des Flurstücks
Gemeinde
Gemarkung
Flur
Flurstück
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Ort
Antragssteller:
Antragsteller
Herr
Frau
Vorname
Pflichtfeld
Name
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Firma
Pflichtfeld
Straße/Hausnr.
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Pflichtfeld
PLZ
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Pflichtfeld
Wohnort
*
Pflichtfeld
Telefon
*
Fax
Pflichtfeld
E-Mail
*
Kostenträger
Kostenträger
Antragsteller
Herr
Frau
Vorname
Name
Firma
Straße/Hausnr.
PLZ
Wohnort
Telefon
Fax
E-Mail
Pflichtfeld
Zu vermessendes Gebäude
*
Wohngebäude mit Nebengebäude
Wohnhaus
Wohnhauserweiterung
Wintergarten
Garage
Carport
Schuppen
Stall
Halle
Wochenendhaus
Sonstiges
Pflichtfeld
Wert des Bauvorhabens
*
-
bis 10.000 €
bis 50.000 €
bis 250.000 €
bis 500.000 €
bis 2.500.000 €
über 2.500.000 €