Freiwilliges Umlegungsverfahren
Oft steht der Realisierung von städtebaulichen Planungen ein stark zersplitterter Grundbesitz entgegen. Das BauGB bietet hier verschiedene Möglichkeiten zur Abhilfe. Als Alternative zu den amtlichen Umlegungsverfahren bietet unser Büro seit mehreren Jahren Beratung und Durchführung von freiwilligen Baulandumlegungen an.
Vorteile:
• kein streng formalisiertes amtliches Verfahren
• keine Zeitverzögerungen durch eine Vielzahl von Rechtsmitteln und gesetzlichen Fristen
• keine Bindung von öffentlichen Verwaltungskräften - rein privatwirtschaftlich
• keine amtlichen Verfahrenskosten
• mehr Gestaltungsspielraum, da Planung und Umlegung aufeinander abgestimmt werden können
• Interessen der Eigentümer werden besonders berücksichtigt
• Verfahren kommt nur bei vollständigem Konsens aller Eigentümer zum Abschluss.

Vor der Umlegung Nach der Umlegung
