Informationen für Bauherren
Der ÖbVI bietet eine umfangreiche Betreuung für Bauherren an:
• Amtliche Lagepläne zum Bauantrag
• Bescheinigungen
• Gebäudeabsteckungen
• Amtliche Gebäudevermessungen
Amtliche Lagepläne zum Bauantrag:
Das Vermessungsbüro Mittelstädt & Schröder erstellt für seine Kunden amtliche Lagepläne, welche gemäß der niedersächsischen Bauvorlagenverordnung einem Bauantrag bzw. einer Bauanzeige beigefügt werden müssen. Der amtliche Lageplan dient somit der Rechtssicherheit des Bauherren. Es wird zwischen einfachen und qualifizierten Lageplänen unterschieden.
Bescheinigung nach § 79 NBauO:
Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind wir ebenfalls befugt, von der Baubehörde geforderte amtliche Nachweise über die Höhe und Lage eines Bauwerkes auszustellen.
Gebäudeabsteckung:
Wir stellen durch die örtliche Absteckung der Gebäudepunkte sicher, dass das Bauwerk nach den Vorstellungen des Bauherren und den gesetzlichen Vorschriften des Liegenschaftskatasters und des Baurechts (z.B. Grenzabstände und Einhaltung von Baulinien) errichtet wird.
Gebäudevermessung:
Nach Fertigstellung des Gebäudes führen wir selbstständig und unaufgefordert die vom Gesetzgeber geforderten Vermessungsarbeiten zur Gebäudevermessung für Sie durch und reichen die fertigen Unterlagen zur Übernahme in das amtliche Liegenschaftskataster beim Katasteramt ein.