Der Staat hat den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖBVI) hoheitliche Aufgaben übertragen. Das heißt, wir arbeiten privatrechtlich und haben gleichzeitig behördliche Funktionen. Wir führen zum Beispiel hoheitliche Vermessungen im Liegenschaftskataster durch und sind dazu befugt, Beurkundungen vorzunehmen sowie Bescheinigungen auszustellen. Beispiele gefällig?

Wir geben Auskunft: 

  • bei unklaren Grenzverhältnissen
  • zur Bebaubarkeit von Grundstücken
  • zur Aufteilungsmöglichkeit eines Grundstücks
  • zu Fragen des Eigentumsrechts, des Nachbarschaftsrechts und des Baurechts
  • Baulasten
  • Amtliche Lagepläne zum Bauantrag bzw. Bauanzeige
  • Amtliche Gebäudevermessung
liegenschaftskataster

Zu unseren Dienstleistungen gehören:

  • Anfertigung von amtlichen Lageplänen zum Bauantrag
  • Aufnahme und Beglaubigung von Baulastenerklärungen
  • Feststellung und Abmarkung von Grundstücksgrenzen
  • Vermessung zur Teilung eines Grundstücks
  • Gebäudeabsteckung vor Baubeginn
  • Amtliche Gebäudevermessung nach Fertigstellung